Eidgenössische und Kommunale Abstimmungen vom 09. Feburar 2020
Informationen
- Datum
- 9. Februar 2020, 10.00 Uhr - 11.00 Uhr
- Lokalität
- Gemeindehaus: 1. Stock in der Gletscherstube
- Kontakt
- Bernd Kalbermatten, Gemeindeschreiber
- Beschreibung
Am Sonntag, den 09. Februar 2020 finden folgende Abstimmungen statt:
Eidgenössische Abstimmungen
- Volksinitiative vom 18. Oktober 2016 „Mehr bezahlbare Wohnungen“;
- Änderung vom 14. Dezember 2018 des Strafgesetzbuches und de Militärstrafgesetzes (Diskriminierung und Aufruf zu Hass aufgrund der sexuellen Orientierung)
Kommunale Konsultativabstimmung
- Prüfung einer Fusion der 4 Talgemeinden
Eidgenössische Vorlagen
Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen»
- Ergebnis
- Ablehnung der Initiative
- Beschreibung
Ausgangslage:
Vor allem in städtischen Gebieten ist das Angebot an Wohnraum bis 2015 knapp geworden. Bis 2016 sind auch die Mieten gestiegen. Verknappung und Verteuerung waren eine Folge der guten Wirtschaftslage und des starken Bevölkerungswachstums.
Die Vorlage:
Die Initiative verlangt, dass Bund und Kantone preisgünstige Mietwohnungen verstärkt fördern. Gesamtschweizerisch sollen mindestens zehn Prozent der neu gebauten Wohnungen gemeinnützigen Bauträgern gehören – in der Regel sind dies Wohnbaugenossenschaften. Zur Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus sollen Kantone und Gemeinden für
sich ein Vorkaufsrecht einführen können. Für Grundstücke im Eigentum des Bundes oder bundesnaher Betriebe würden Kantone und Gemeinden generell ein Vorkaufsrecht erhalten.
Schliesslich will die Initiative verhindern, dass Subventionen für energetische Sanierungen zu Luxuslösungen führen und sich die Wohnungen übermässig verteuern. Bundesrat und
Parlament lehnen die Initiative ab. Das Parlament hat jedoch zusätzliche Mittel für den bestehenden Fonds zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus beschlossen. Dieser sogenannte «Fonds de Roulement», aus dem Darlehen gewährt werden, wird aber nur aufgestockt, wenn die Volksinitiative abgelehnt wird.- Formulierung
- Wollen Sie die Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen» annehmen?
Vorlagen
Vorlage
89
423
- Leer
- 4
- Ungültig
- 12
- Stimmberechtigte
- 925
- Stimmbeteiligung
- 57.08%
- Ebene
- Bund
- Art
- Initiative
Name | |||
---|---|---|---|
resultate_eidgenoessische_09022020.pdf (PDF, 1.19 MB) | Download | 0 | resultate_eidgenoessische_09022020.pdf |
Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung
- Ergebnis
- Annahme Änderung Strafgesetzbuch
- Beschreibung
Ausgangslage:
Das Schweizer Strafrecht schützt Menschen vor verschiedenen Formen der Diskriminierung. So macht sich strafbar, wer mit Äusserungen oder Handlungen eine Person oder eine Gruppe von Personen aufgrund ihrer Rasse, Ethnie oder Religion in der Öffentlichkeit herabsetzt. Das Parlament hat entschieden, den Schutz zu verbessern und die Anti-Rassismus-Strafnorm
zu erweitern. Neu soll auch eine Diskriminierung wegen der sexuellen Orientierung strafbar sein. Dagegen wurde das Referendum ergriffen.Die Vorlage:
Mit der Erweiterung der Strafnorm werden neu auch Personen geschützt, die aufgrund ihrer Homo-, Hetero- oder Bisexualität diskriminiert werden. Verboten sind öffentliche Äusserungen oder Handlungen, welche die Menschenwürde einer Person oder Personengruppe verletzen und somit ein Klima des Hasses schüren und das friedliche Zusammenleben der Gesellschaft gefährden. Strafbar macht sich auch, wer einer Person wegen ihrer sexuellen Orientierung eine öffentlich angebotene Leistung verweigert. Die Strafnorm gilt aber nicht für Äusserungen oder Handlungen im Familien und Freundeskreis. Auch sachliche Diskussionen in der Öffentlichkeit sind davon nicht betroffen und bleiben weiterhin erlaubt.
- Formulierung
- Wollen Sie die Änderung vom 14. Dezember 2018 des Strafgesetz buches und des Militärstrafgesetzes (Diskriminierung und Aufruf zu Hass aufgrund der sexuellen Orientierung) annehmen?
Vorlagen
Vorlage
301
208
- Leer
- 7
- Ungültig
- 12
- Stimmberechtigte
- 925
- Stimmbeteiligung
- 57.08
- Ebene
- Bund
- Art
- Bundesbeschluss
Name | |||
---|---|---|---|
resultate_eidgenoessische_09022020.pdf (PDF, 1.19 MB) | Download | 0 | resultate_eidgenoessische_09022020.pdf |
Kommunale Vorlagen
Prüfung einer möglichen Fusion der 4 Talgemeinden
- Ergebnis
- Annahme Prüfung Fusion 4 Talgemeinden
- Beschreibung
Die Gemeinderäte der Talgemeinden Saas-Almagell, Saas-Balen, Saas-Fee und Saas-Grund stehen der Einleitung eines Fusionsprojektes grundsätzlich offen gegenüber.
Selbstverständlich haben die StimmbürgerInnen zu dieser Frage das letzte Wort an der Urne. Weshalb sollten die StimmbürgerInnen nicht auch das erste Wort zu dieser Frage in Form einer Konsultativabstimmung haben?
Eine Konsultativabstimmung ist aus juristischer Sicht nicht bindend; richtungsweisend kann sie jedoch für die weiteren Abklärungen der Gemeinderäte sehr wohl sein.
Bevor also weitere Abklärungen getätigt werden, sollen die StimmbürgerInnen ihre Meinung zu einer möglichen Fusionsprüfung in Form einer Konsultativabstimmung an der Urne kundtun.
Diese Abstimmung findet in den Gemeinden Saas-Almagell, Saas-Balen, Saas-Fee und Saas-Grund statt.
- Formulierung
- Sollen die Gemeinderäte von Saas-Almagell, Saas-Balen, Saas-Fee und Saas-Grund eine Fusion der 4 Gemeinden prüfen?
Vorlagen
Vorlage
360
164
- Leer
- 1
- Ungültig
- 14
- Stimmberechtigte
- 925
- Stimmbeteiligung
- 58.70
- Ebene
- Gemeinde
- Art
- Antrag
Name | |||
---|---|---|---|
resultat_pruefung_fusion_saasfee.pdf (PDF, 453.02 kB) | Download | 0 | resultat_pruefung_fusion_saasfee.pdf |
Zugehörige Objekte
Name | |||
---|---|---|---|
dossier_konsultativabstimmung_februar_2020.pdf (PDF, 224.98 kB) | Download | 0 | dossier_konsultativabstimmung_februar_2020.pdf |
Volksabstimmung_vom_09022020_Abstimmungserlaeuterungen.pdf (PDF, 2.31 MB) | Download | 1 | Volksabstimmung_vom_09022020_Abstimmungserlaeuterungen.pdf |