Generelle Informationen
Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.vs.ch und des Bundes unter www.admin.ch
Urne Öffnungszeiten
Urnenstandort
Voraussetzungen
Falls Sie die Stimmkarte verloren haben:
Ein weitere Stimmkarte kann bei der Gemeinde im voraus verlangt werden. Sie müssen die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.
Brieflich abstimmen
Was ist zu beachten?
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Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
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Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert "Stimm-/Wahlzettel" und kleben dieses zu.
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Damit Ihre briefliche Stimmabgabe gültig ist, müssen Sie zwingend Ihre selbstklebende Etikette aufkleben UND das Rücksendungsblatt unterschreiben!
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Nach dem Anbringend der Unterschrift und der Etikette in den entsprechenden Feldern legen Sie das Rückseundungsblatt zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
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Sie können das Antwortkuvert per Post schicken (bitte frankieren) oder es während den Öffnungszeiten auf der Gemeinde abgeben. Der Brief muss spätestens am Freitag beim Stimmregisterbüro eintreffen (B-Post braucht mindestens 3 Arbeitstage!)
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
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ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benützt wird
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die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
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das Antwortkuvert mehr als einen Stimmausweis enthält
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das Antwortkuvert nicht oder ungenügend frankiert ist
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das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist