Kopfzeile

Inhalt

Eidgenössiche Abstimmungen vom 13. Februar 2022

Informationen

Datum
13. Februar 2022, 10.00 Uhr - 11.00 Uhr
Lokalität
Gemeindehaus: 1. Stock in der Gletscherstube
Kontakt
Bernd Kalbermatten, Gemeindeschreiber
Beschreibung

Am Sonntag, den 13. Februar 2022 finden folgende Abstimmungen statt:

Eidgenössische Abstimmungen

  • die Volksinitiative vom 18. März 2019 „Ja zum Tier- und Menschenversuchsverbot - Ja zu Forschungswegen mit Impulsen für Sicherheit und Fortschritt";
  • die Volksinitiative vom 12. September 2019 „Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vorTabakwerbung (Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung)";
  • die Änderung vom 18. Juni 2021 des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben (StG);
  • das Bundesgesetz vom 18. Juni 2021 über ein Massnahmenpaket zugunsten der Medien.
Weitere Informationen
https://www.vs.ch/de/web/votel

Eidgenössische Vorlagen

Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung»

Abgelehnt
Ergebnis
knappe Ablehnung
Beschreibung

In der Schweiz darf heute mit gewissen Einschränkungen für Tabakprodukte geworben werden. Verboten sind Tabakwerbung in Radio und Fernsehen sowie Werbung, die sich gezielt an Minderjährige richtet. Eine Mehrheit der Kantone hat weitergehende Verbote erlassen, etwa für Tabakwerbung auf Plakaten und im Kino.

Die Initiative will Tabakwerbung überall dort verbieten, wo Kinder und Jugendliche sie sehen können, zum Beispiel in der Presse, auf Plakaten, im Internet, im Kino, in Kiosken oder an Veranstaltungen. Für elektronische Zigaretten würden die gleichen Regeln gelten. Erlaubt wäre weiterhin Werbung, die sich nur an Erwachsene richtet oder sich an Orten befindet, zu denen Minderjährige keinen Zugang haben.

Bundesrat und Parlament stellen der Initiative mit dem neuen Tabakproduktegesetz einen indirekten Gegenvorschlag gegenüber. Die neuen Bestimmungen würden Werbung für Tabakprodukte und elektronische Zigaretten auf Plakaten und im Kino verbieten. Auch dürften Tabakkonzerne keine Zigaretten mehr gratis abgeben oder internationale Veranstaltungen in der Schweiz sponsern. Das neue Tabakproduktegesetz kann unabhängig vom Ausgang der Abstimmung über die Volksinitiative in Kraft treten.

Formulierung
Wollen Sie die Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung (Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung)» annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 45,43 %
174
Nein-Stimmen 54,57 %
209
Leer
4
Ungültig
5
Stimmberechtigte
938
Stimmbeteiligung
41.79
Ebene
Bund
Art
Initiative
Name
20220213112925907.pdf (PDF, 2.31 MB) Download 0 20220213112925907.pdf

Bundesgesetz über ein Massnahmenpaket zugunsten der Medien

Abgelehnt
Ergebnis
Ablehnung
Beschreibung

Zeitungen, private Radio- und Fernsehstationen und Online-Medien versorgen die Bevölkerung täglich mit Informationen aus ihrer Region und der Schweiz. Sie tragen zur politischen Meinungsbildung und zum gesellschaftlichen Zusammenhalt bei.

Trotz ihrer Bedeutung sind die lokalen und regionalen Medien aber finanziell unter Druck geraten: Werbegelder fliessen vermehrt zu grossen internationalen Internetplattformen. Viele Zeitungen sind verschwunden. Auch die privaten Radio- und Fernsehstationen haben weniger Werbeeinnahmen.

Bundesrat und Parlament wollen die lokalen und regionalen Medien stärken. Der Bund vergünstigt seit langem die Zustellung von abonnierten Zeitungen. Diese Vergünstigung wird auf Zeitungen mit grösserer Auflage und auf die Zustellung früh am Morgen ausgedehnt. Zudem werden Online-Medien gefördert, und Lokalradios und das Regionalfernsehen können finanziell stärker unterstützt werden. Bedingung ist, dass sie sich vorwiegend an ein schweizerisches Publikum richten und Themen aus verschiedenen Bereichen der Politik, Wirtschaft und Gesellschaft behandeln.

Die Fördermassnahmen werden aus den Einnahmen der bestehenden Radio- und Fernsehabgabe sowie über den Bundeshaushalt finanziert.

Formulierung
Wollen Sie das Bundesgesetz vom18. Juni 2021 über ein Massnahmenpaket zugunsten der Medien annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 39,79 %
150
Nein-Stimmen 60,21 %
227
Leer
10
Ungültig
5
Stimmberechtigte
938
Stimmbeteiligung
41.79
Ebene
Bund
Art
Bundesbeschluss
Name
20220213112925907.pdf (PDF, 2.31 MB) Download 0 20220213112925907.pdf

Volksinitiative «Ja zum Tier und Menschenversuchsverbot»

Abgelehnt
Ergebnis
Klare Ablehnung
Beschreibung

Tierversuche sind in der Schweiz erlaubt. Sie werden eingesetzt, um Medikamente und Therapien zu entwickeln, mit denen Krankheiten besser behandelt werden können.

Die Schweiz hat eines der weltweit strengsten Gesetze für Tierversuche: Ein Tierversuch wird nur bewilligt, wenn die Ergebnisse nicht auf anderem Weg erzielt werden können. Die Forscherinnen und Forscher dürfen in ihren Versuchen mit nur so vielen Tieren arbeiten wie unbedingt nötig, und sie müssen deren Belastungen so gering wie möglich halten.

Die Volksinitiative fordert ein Verbot von Tierversuchen. Produkte, die unter Anwendung von Tierversuchen entwickelt wurden, sollen zudem nicht mehr importiert werden dürfen. Die Initiative verlangt auch, dass Forschung, die ohne Tierversuche auskommt, mindestens dieselbe staatliche Unterstützung erhält wie heute diejenige mit Tierversuchen. Auch sogenannte Menschenversuche sollen verboten werden.

Bei Annahme der Initiative gäbe es in der Schweiz keine neuen Medikamente mehr, die mit Tierversuchen entwickelt werden. Die Forschung sowie die Entwicklung von Medikamenten oder anderen Produkten wie Pflanzenschutzmitteln würden eingeschränkt und möglicherweise ins Ausland verlagert.

Formulierung
Wollen Sie die Volksinitiative «Ja zum Tier- und Menschenversuchsverbot –Ja zu Forschungswegen mit Impulsen für Sicherheit und Fortschritt» annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 13,98 %
53
Nein-Stimmen 86,02 %
326
Leer
8
Ungültig
5
Stimmberechtigte
938
Stimmbeteiligung
41.79
Ebene
Bund
Art
Initiative
Name
20220213112925907.pdf (PDF, 2.31 MB) Download 0 20220213112925907.pdf

Änderung des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben

Mehrfachvorlage
Ergebnis
knappe Annahme
Beschreibung

Unternehmen brauchen Kapital, um zum Beispiel Investitionen zu tätigen oder Verluste zu decken. Wenn ein Unternehmen Eigenkapital beschafft, indem es Aktien oder dergleichen ausgibt, erhebt der Bund eine Steuer: die Emissionsabgabe.

Diese beträgt ein Prozent des aufgenommenen Kapitals. Die Steuer wird erst auf Beträgen über einer Million Franken erhoben. In der Regel bezahlen kleine Unternehmen keine solche Abgabe; die Steuereinnahmen stammen vorwiegend von mittleren und grossen Unternehmen.

Bundesrat und Parlament wollen die Emissionsabgabe abschaffen. Unternehmen sollen neues Eigenkapital aufnehmen können, ohne darauf Steuern bezahlen zu müssen. Das senkt die Investitionskosten, was sich positiv auf Wachstum und Arbeitsplätze auswirkt.

Von der Abschaffung der Emissionsabgabe profitieren insbesondere junge, wachstumsstarke Unternehmen, die noch keine Reserven haben. Um ihr Wachstum zu finanzieren, sind sie auf zusätzliches Eigenkapital angewiesen, das heute der Emissionsabgabe unterliegt. Aus der Abschaffung der Abgabe entstünden dem Bund Mindereinnahmen von schätzungsweise 250 Millionen Franken pro Jahr.

Formulierung
Wollen Sie die Änderung vom 18. Juni 2021 des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben (StG) annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 51,05 %
195
Nein-Stimmen 48,95 %
187
Leer
5
Ungültig
5
Stimmberechtigte
938
Stimmbeteiligung
41.79
Ebene
Bund
Art
Bundesbeschluss
Name
20220213112925907.pdf (PDF, 2.31 MB) Download 0 20220213112925907.pdf

Zugehörige Objekte

Name
publikationabstimmungen13022022.pdf (PDF, 58.62 kB) Download 0 publikationabstimmungen13022022.pdf
buechlein_abstimmung_13022022.pdf (PDF, 849.25 kB) Download 1 buechlein_abstimmung_13022022.pdf