Schutzwaldpflege im Privatwald Gebiet Bärufallu Saas-Balen
Gestützt auf Artikel 30 und 32 des Gesetzes über den Wald und die Naturgefahren vom 14. September 2011 geben der Zweckverband Forstrevier Saastal und die Dienststelle für Wald, Natur und Landschaft, Kreis Oberwallis, im Einverständnis mit der Burgerschaft Saas-Balen, die Durchführung von Pflegemassnahmen bekannt.
Eigentümer der betroffenen Waldungen sind die Burgergemeinde und Privatwaldbesitzer. Den Privatwaldeigentümern werden keine Kosten in Rechnung gestellt. Die Aufwände werden von Bund, Kanton und Gemeinde übernommen. Das gefällte Holz geht an den Zweckverband Forstrevier Saastal und wird zur Deckung der Restkosten verkauft.
Die Ausführung der Arbeiten erfolgt durch den Zweckverband Forstrevier Saastal unter Führung des Revierförsters.
Allfällige Einwände sind innerhalb der Frist von 30 Tagen, seit der Veröffentlichung im Amtsblatt, der Dienststelle für Wald, Natur und Landschaft, Kreis Oberwallis, Nordstrasse 31, 3900 Brig begründet und schriftlich anzuzeigen. Erfolgt keine Mitteilung von Seiten der Privatwaldbesitzer wird deren Einverständnis angenommen.
Saas-Balen/Brig, den 28. März 2025
Forstrevier Saastal
Dienststelle für Wald, Natur und Landschaft Kreis Oberwallis