Abmeldung / Wegzug
Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Schweizer Staatsangehörige
Sie sind von Saas-Fee in eine andere Schweizer Gemeinde gezogen und wollen sich innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen abmelden. Die Abmeldung kann persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle oder Online "Abmeldung/Wegzug" erfolgen.
Seit August 2024 haben Sie ausserdem die Möglichkeit Ihren Wegzug online über eUmzug mitzuteilen.
Bitte beachten Sie, dass Sie bei einem Wegzug ins Ausland die Wegzugsbestätigung erst erhalten, wenn sämtliche Steuerangelegenheiten erledigt sind. Nehmen Sie daher frühzeitig mit uns Kontakt auf.
Ausländische Staatsangehörige
Ausländische Staatsbürger können die Abmeldung persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle oder über den Online-Dienst "Abmeldung / Wegzug" vornehmen.
Zugehörige Objekte
Name |
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Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | +41 27 958 11 88 | valerie.burgener@3906.ch |
Name | Download |
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