Arbeitslosenhilfe
Melden Sie Ihre Arbeitslosigkeit so früh wie möglich, spätestens jedoch am ersten Tag, für den Sie Leistungen der Arbeitslosenversicherung beanspruchen möchten.
Für die Anmeldung zur öffentlichen Arbeitsvermittlung beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) benötigen Sie Ihre AHV-Versichertennummer. Sie finden sie auf dem AHV-Ausweis oder der Krankenversicherungskarte.
Die Arbeitslosigkeit muss persönlich gemeldet werden. Dies können Sie entweder online über den eService «Anmeldung zur Arbeitsvermittlung (RAV)» im Job-Room oder durch persönliches Vorsprechen beim zuständigen RAV erledigen.
Preis
Zugehörige Objekte
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Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | +41 27 958 11 88 | valerie.burgener@3906.ch |