Ziviltrauungen
- Personenstandsausweis (nicht nötig für Ortsbürger), nicht älter als sechs Monate, zu beziehen beim Zivilstandsamt der Heimatgemeinde. (kann telefonisch angefordert werden)
- Familienschein (anstelle des Personenstandsausweises, wenn Sie gemeinsame Kinder haben), nicht älter als 6 Monate, zu beziehen beim Zivilstandsamt der Heimatgemeinde.
- Schriftenempfangsschein
- Wohnsitzbestätigung (nur nötig, wenn Sie nicht in unserer Gemeinde wohnhaft sind)
Ausländische Staatsangehörige beraten wir gerne über die je nach Staatsangehörigkeit erforderlichen Unterlagen aus dem Heimatland.
Bitte melden Sie sich frühzeitig, damit der von Ihnen gewünschte Trauungstermin reserviert werden kann.
Die Trauungen können von täglich ausser an Feiertagen von Montag bis Freitag vollzogen werden.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Zivilstandsamt | +41 27 607 12 60 | zivilstandsamt-visp@admin.vs.ch |