Gesuch um Betriebsbewilligung
Jedes gewerbsmässige Angebot der Beherbergung, von Plätzen für Camping, von Speisen und/oder alkoholischen oder alkoholfreien Getränken zum Genuss vor Ort, von Speisen zum Mitnehmen und/oder zur Lieferung unterliegt einer Bewilligung durch den Gemeinderat (z.B. Hotels, Restaurants, Campingplätze, Carnotzets, Traiteure, Kebabs, Gastgebertische, B&B, usw.).
Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?
- Persönliche Voraussetzungen
- über einen guten Leumund verfügen
- die kantonale obligatorische Prüfung bestanden haben oder über eine anerkannte Berufsausbildung oder Berufserfahrung verfügen. Die Anerkennung der Berufsausbildungen und Berufserfahrungen erfolgen ausschliesslich durch die Dienststelle für Industrie, Handel und Arbeit.
- Voraussetzungen betreffend Räumlichkeiten und Plätze; die Räumlichkeiten und Plätze haben insbesondere den Bestimmungen über die Raumplanung, Bau- und Lebensmittelgesetzgebung sowie den Umweltschutz zu entsprechen.
Wie erhält man eine Betriebsbewilligung?
Das Bewilligungsgesuch ist beim Gemeinderat mindestens zwei Monate vor Aufnahme der Tätigkeit und mittels nachfolgendem Formular einzureichen:
Aktionen
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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Name | Verantwortlich | Telefon |
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