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Gesuch um Betriebsbewilligung

Wer braucht eine Betriebsbewilligung?

Jedes gewerbsmässige Angebot der Beherbergung, von Plätzen für Camping, von Speisen und/oder alkoholischen oder alkoholfreien Getränken zum Genuss vor Ort, von Speisen zum Mitnehmen und/oder zur Lieferung unterliegt einer Bewilligung durch den Gemeinderat (z.B. Hotels, Restaurants, Campingplätze, Carnotzets, Traiteure, Kebabs, Gastgebertische, B&B, usw.).

Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?

  • Persönliche Voraussetzungen
  • über einen guten Leumund verfügen
  • die kantonale obligatorische Prüfung bestanden haben oder über eine anerkannte Berufsausbildung oder Berufserfahrung verfügen. Die Anerkennung der Berufsausbildungen und Berufserfahrungen erfolgen ausschliesslich durch die Dienststelle für Industrie, Handel und Arbeit.
  • Voraussetzungen betreffend Räumlichkeiten und Plätze; die Räumlichkeiten und Plätze haben insbesondere den Bestimmungen über die Raumplanung, Bau- und Lebensmittelgesetzgebung sowie den Umweltschutz zu entsprechen.

Wie erhält man eine Betriebsbewilligung?

Das Bewilligungsgesuch ist beim Gemeinderat mindestens zwei Monate vor Aufnahme der Tätigkeit und mittels nachfolgendem Formular einzureichen:

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