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Installationsgesuch für Sonnenkollektoren

Installationsgesuch für Sonnenkollektoren innerhalb der Bauzone auf bestehenden Gebäuden oder Standorten ohne Denkmalschutz

a) Befreiung der Solaranlagen von einer Baubewilligung
Der Art. 20bis der Raumplanungsverordnung erweitert die spezifischen Bundesbestimmungen in Art. 18a des Raumplanungsgesetzes (RPG) und in Art. 32a und 32b der Raumplanungsverordnung (RPV), indem es eine Befreiung der Baubewilligungspflicht vorsieht für:
‒ Installationen, welche ausreichend an Flachdächer angepasst sind, die sich in Bau- und Landwirtschaftszonen befinden;
‒ Installationen, welche ausreichend an Fassaden angepasst sind, welche sich in Industrie-, Gewerbe- oder Handwerkszonen befinden.
Installationen, welche von der Baubewilligungspflicht befreit sind müssen jedoch 30 Tage vor Baubeginn gemeldet werden. Wenn während dieser Frist von der zuständigen Behörde keine Rückmeldung erfolgt, kann mit den Arbeiten begonnen werden.
Im Internet finden Sie unter www.vs.ch/de/web/sefh/meldung-bau-solaranlage eine Datei, welche die verschiedenen Anmeldeformulare je nach Zone und Standort der Solarinstallation beinhaltet, sowie die ausführlichen Erklärungen.



b) Berechnung der Ausnützungsziffer, Ausnahmebestimmung zur Bauhöhe
Die Revision des Baugesetzes und der Bauverordnung beinhaltet ausserdem noch zusätzliche Bestimmungen:
‒ Die Zusatzdämmung an Fassaden eines bestehenden Gebäudes werden bei der Berechnung der Ausnützungsziffer nicht angerechnet (Art. 29, Abs. 3b) des BG;
‒ Zur Berechnung der Ausnützungsziffer (AZ) für Neubauten wird eine maximale Dicke von 35cm der betreffenden Wand angerechnet, vorausgesetzt die Wärmedämmung ist sehr effizient (U-Wert Verbesserung um 20% gemäss den Anforderungen der Verordnung betreffend die rationelle Energienutzung in Bauten und Anlagen) (Art. 5, Abs. 2 der BauV);
‒ Eine Überschreitung der festgelegten maximalen Gebäudehöhe für Neubauten bis zu 20cm ist zulässig, vorausgesetzt die Wärmedämmung ist sehr effizient (U-Wert Verbesserung um 20% gemäss den Anforderungen der Verordnung betreffend die rationelle Energienutzung in Bauten und Anlagen) (Art. 6, Abs. 2 der BauV).

Informationen

Datum
30. Juni 2016

Dokumente

Name
Formular_-_Meldung_Solaranlage_2016.xlsx (XLSX, 216.8 kB) Download 0 Formular_-_Meldung_Solaranlage_2016.xlsx

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