Eidgenössische und kantonale Abstimmungen 19. Mai 2019
Informationen
- Datum
- 19. Mai 2019, 10.00 Uhr - 11.00 Uhr
- Lokalität
- Gemeindehaus: 1. Stock in der Gletscherstube
- Kontakt
- Bernd Kalbermatten, Gemeindeschreiber
- Beschreibung
Am kommenden Sonntag, 19. Mai 2019 kann sich das Schweizer Stimmvolk sowie das Stimmvolk des Kantons Wallis zu folgenden Themen äussern:
Eidgenössische Abstimmungen
- Bundesgesetz vom 28. September 2018 über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF);
- Bundesbeschluss vom 28. September 2018 über die Genehmigung und Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Richtlinie (EU) 2017/853 zur Änderung der EU-Waffenrichtlinie (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands).
Kantonale Abstimmung
- Teilrevision der Kantonsverfassung (Artikel 44, 52 und 85a).
- Weitere Informationen
- https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/abstimmungen/20190519.html
Eidgenössische Vorlagen
Steuerreform und AHV-Finanzierung
- Ergebnis
- Klare Annahme
- Beschreibung
Der Bundesrat und das Parlament wollen zwei Grundpfeiler der schweizerischen Wohlfahrt sichern: einerseits ein wettbewerbsfähiges Steuersystem, andererseits angemessene AHV-Renten. Um diese zwei Ziele zu erreichen, haben sie die folgende Vorlage erarbeitet: eine Reform der Unternehmenssteuer mit dem Ziel, diese dem heutigen internationalen Umfeld anzupassen, und damit verbunden eine finanzielle Stärkung der AHV, um der immer grösseren Zahl der Rentenbezügerinnen und -bezüger gerecht zu werden.
Mit der Vorlage wollen die Regierung und das Parlament insbesondere Folgendes erreichen:
- die Abschaffung der Steuerprivilegien für überwiegend im Ausland tätige Unternehmen
- gleiche Besteuerungsregeln für alle Unternehmen
- die steuerliche Förderung von Investitionen in Forschung und Entwicklung
- zusätzliches Geld für die Kantone, um diese Massnahmen auf ihrem Gebiet selbstständig unter Berücksichtigung der Besonderheiten und der Bedürfnisse der Gemeinden umzusetzen.
Die Schätzungen gehen kurzfristig von Steuerausfällen auf Bundes- und auf Kantonsebene von ungefähr 2 Milliarden Franken aus. Parallel dazu wird die AHV jährlich mit zusätzlich 2 Milliarden Franken gestärkt. Davon steuert der Bund 800 Millionen Franken bei, den Rest tragen die Unternehmen und die Versicherten.
Gegen diese Vorlage wurde das Referendum ergriffen: Gemäss einem der Referendumskomitees gewährt die kombinierte Vorlage den grossen Unternehmen weitere Steuervorteile auf dem Buckel der Bevölkerung. Gemäss den anderen Komitees bietet die Vorlage keine Gewähr für die dringend nötigen Reformen der Altersvorsorge.
Für den Bundesrat und das Parlament stellt die Vorlage jedoch ein ausgewogener Kompromiss dar, der der gesamten Bevölkerung zugutekommt.
- Formulierung
- Wollen Sie das Bundesgesetz vom 28. September 2018 über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) annehmen?
Vorlagen
Vorlage
318
84
- Leer
- 7
- Ungültig
- 10
- Stimmberechtigte
- 922
- Stimmbeteiligung
- 45.44%
- Ebene
- Bund
- Art
- Bundesbeschluss
Name | |||
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resultate_eidgenoessische_19052019.pdf (PDF, 1.47 MB) | Download | 0 | resultate_eidgenoessische_19052019.pdf |
Umsetzung einer Änderung der EU-Waffenrichtlinie
- Ergebnis
- Annahme des Bundesbeschlusses der EU-Waffenrichtlinie
- Beschreibung
Das Schweizer Waffenrecht will den Missbrauch von Waffen bekämpfen und die Bevölkerung schützen. Das europäische Recht verfolgt dasselbe Ziel. Um dem heutigen Umfeld und den gegenwärtigen Bedrohungen (zu denken ist etwa an die Attentate in Paris und in Brüssel) besser Rechnung zu tragen, hat die EU ihr Recht im Jahre 2017 entsprechend angepasst. Als Mitglied im Verbund der Schengen- und Dublin-Staaten will die Schweiz diese Änderungen des europäischen Rechts übernehmen.
Mit diesen Massnahmen werden insbesondere die folgenden Ziele verfolgt:
- genaue Klärung der Herkunft der Waffen
- wirksame Bekämpfung des Schwarzmarktes
- verbesserter Informationsaustausch zwischen den Schengen-Staaten, wie etwa die Bekanntgabe, wem in der EU eine Waffe verweigert wurde
Die «Interessengemeinschaft Schiessen Schweiz» hat gegen diese Anpassung des Schweizer Rechts das Referendum ergriffen. Sie ist der Ansicht, dass damit Angstmacherei betrieben werde und dass die neuen Bestimmunen nicht dazu beitrügen, den Terrorismus und die Kriminalität zu bekämpfen. Zudem widerspreche sie der Bundesverfassung und dem Volkswillen und bedrohe das Recht auf Waffenbesitz und den tief in der schweizerischen Tradition verwurzelten Schiesssport.
Der Bundesrat und das Parlament versichern, dass mit dem neuen Recht nicht nur die Bevölkerung geschützt und der Missbrauch bekämpft werden, sondern dass auch die schweizerischen Sitten und Gebräuche, wie die Schiessanlässe unangetastet bleiben. Bei einer Ablehnung des angepassten Schweizer Rechts würde unser Land aus dem Verbund der Schengen-/Dublin-Staaten ausscheiden, es sei denn, die Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission beschliessen ausdrücklich etwas anderes.
- Formulierung
- Wollen Sie den Bundesbeschluss vom 28. September 2018 über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Richtlinie (EU) 2017/853 zur Änderung der EU-Waffenrichtlinie (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) annehmen?
Vorlagen
Vorlage
283
125
- Leer
- 1
- Ungültig
- 10
- Stimmberechtigte
- 922
- Stimmbeteiligung
- 45.44
- Ebene
- Bund
- Art
- Bundesbeschluss
Name | |||
---|---|---|---|
resultate_eidgenoessische_19052019.pdf (PDF, 1.47 MB) | Download | 0 | resultate_eidgenoessische_19052019.pdf |
Kantonale Vorlagen
Teilrevision der Kantonsverfassung (Art. 44, 52 und 85a)
- Ergebnis
- Klare Annahme der Teilrevision der Kantonsverfassung
- Beschreibung
Die vorliegende Teilrevision betrifft die Artikel 44, 52 und 85a der Kantonsverfassung. Konkret betrifft die Revision die beiden folgenden Punkte:
• Das Datum der konstituierenden Session des Grossen Rates (Art. 44 KV).
• Die Änderung der Frist zwischen dem ersten und zweiten Wahlgang bei den kantonalen Wahlen (Art. 52 und 85a KV)
- Formulierung
- Wollen Sie die Änderungen der Artikel 44, 52 und 85a der Kantons-verfassung annehmen ?
Vorlagen
Vorlage
355
30
- Leer
- 7
- Ungültig
- 10
- Stimmberechtigte
- 922
- Stimmbeteiligung
- 43.60%
- Ebene
- Kanton
- Art
- Antrag
Name | |||
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Abstimmungsbroschure_wallis_19052019.pdf (PDF, 103.57 kB) | Download | 0 | Abstimmungsbroschure_wallis_19052019.pdf |
resultate_kantonale_19052019.pdf (PDF, 739.37 kB) | Download | 1 | resultate_kantonale_19052019.pdf |
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Abstimmungsbroschuere_19-05-2019_DE.pdf (PDF, 830.3 kB) | Download | 0 | Abstimmungsbroschuere_19-05-2019_DE.pdf |
PublikationABSTIMMUNGEN1022019.pdf (PDF, 81.64 kB) | Download | 1 | PublikationABSTIMMUNGEN1022019.pdf |