Eidgenössische Abstimmungen / Grossrats- und Staatsratswahlen 07. März 2021
Informationen
- Datum
- 7. März 2021, 10.00 Uhr - 11.00 Uhr
- Lokalität
- Gemeindehaus: 1. Stock in der Gletscherstube
- Kontakt
- Bernd Kalbermatten, Gemeindeschreiber
- Beschreibung
Am Sonntag, den 07. März 2021 finden folgende Abstimmungen und Wahlen statt:
Eidgenössische Abstimmungen
- Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot»
- Bundesgesetz vom 27. September 2019 über elektronische Identifizierungsdienste (E-ID-Gesetz, BGEID);
- Bundesbeschluss vom 20. Dezember 2019 über die Genehmigung des umfassenden Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und Indonesien
Kantonale Wahlen
- Abgeordnete in den Grossen Rat
- Mitglieder des Staatsrates
Eidgenössische Vorlagen
Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot»
- Ergebnis
- Ablehnung der Initiative
- Beschreibung
Seit mehreren Jahren wird über ein Verhüllungsverbot diskutiert. Die Kantone Tessin und St. Gallen haben die Gesichtsverhüllung verboten. Zudem gilt in 15 Kantonen ein Vermummungsverbot bei Kundgebungen oder Sportanlässen.
Nun hat ein Komitee die Volksinitiative “Ja zum Verhüllungsverbot” lanciert. Diese verlangt, dass niemand sein Gesicht verhüllen darf an Orten, die öffentlich zugänglich sind: beispielsweise auf der Strasse, im öffentlichen Verkehr, in Läden, in Restaurants, in Amtsstellen oder in der freien Natur. Ausnahmen wären nur möglich in Gotteshäusern und aus Gründen des einheimischen Brauchtums, der Gesundheit, der klimatischen Bedingungen oder der Sicherheit.
Das Komitee führt drei Argumente an: Nach seiner Auffassung steht die Gesichtsverhüllung im Konflikt mit dem Zusammenleben in einer freiheitlichen Gesellschaft; zudem ist sie Ausdruck der Unterdrückung der Frau und damit unvereinbar mit dem Recht auf Gleichberechtigung; und schliesslich dient ein Verhüllungsverbot auch der Sicherheit und der Bekämpfung der Kriminalität.
Bundesrat und Parlament sind gegen ein schweizweites Verbot. Ihrer Ansicht nach geht die Initiative zu weit. Vor allem, weil die Gesichtsverhüllung in der Schweiz nur ein Randphänomen darstellt. Zudem ist es in diesem Bereich Sache der Kantone, Regeln zu erlassen. Sie kennen die lokalen Verhältnisse am besten. Ausserdem macht sich schon gemäss geltendem Recht strafbar, wer eine Frau zwingt, ihr Gesicht zu verhüllen.
Bundesrat und Parlament legen aber einen indirekten Gegenvorschlag vor. Damit wollen sie gezielt eine Lücke im Bundesrecht schliessen: Personen sollen Behörden bei einer Identitätskontrolle ihr Gesicht zeigen müssen. Daneben sieht der Gegenvorschlag Förderprogramme zur Stärkung der Rechte der Frauen vor. Der Gegenvorschlag tritt in Kraft, wenn die Initiative abgelehnt wird.
- Formulierung
- Wollen Sie die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» annehmen?
Vorlagen
Vorlage
294
374
- Leer
- 4
- Ungültig
- 7
- Stimmberechtigte
- 933
- Stimmbeteiligung
- 72.77
- Ebene
- Bund
- Art
- Initiative
Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste (E-ID-Gesetz)
- Ergebnis
- Knappe Ablehnung des Bundesgesetzes
- Beschreibung
Immer mehr Waren und Dienstleistungen werden online gekauft. Wer online etwas kaufen will, muss sich mit Benutzername, Passwort usw. identifizieren. Bisher gibt es für diese Identifizierung keine spezifischen Regeln und keinerlei Sicherheitsgarantie vonseiten des Bundes.
Um diese Lücke zu füllen, haben Bundesrat und Parlament das Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste (BGEID) erarbeitet. Damit soll die Identifizierung der Personen im Internet so geregelt werden, dass alle Seiten mit Sicherheit wissen, mit wem sie es zu tun haben.
Gegen dieses Gesetz wurde das Referendum ergriffen. Was bemängelt das Referendumskomitee an dem neuen Gesetz? In seinen Augen geht es nicht an, dass Dritte diese Identifizierungssysteme betreiben – und nicht der Bund, wie es beim Pass und bei der Identitätskarte der Fall ist. Damit sei die Gefahr verbunden, dass Daten missbraucht würden.
Bundesrat und Parlament führen für ihre Vorlage Folgendes an: Auch wenn die technische Umsetzung der Systeme tatsächlich Dritten (Unternehmen, Kantonen und Gemeinden) überlassen wird, bleibt der Bund alleiniger Garant von deren Sicherheit und Zuverlässigkeit. Der Datenschutz wird gestärkt und geht über das übliche Mass hinaus. Persönliche Daten werden nur mit dem ausdrücklichen Einverständnis der Inhaberin oder des Inhabers der elektronischen Identität (E-ID) weitergegeben. Und diese Daten können einzig für die Identifizierung verwendet werden. Zudem werden nur die für eine spezifische Transaktion erforderlichen Daten weitergegeben (z. B. ob eine Person, die alkoholische Getränke kaufen will, volljährig ist oder nicht) und nicht alle Daten, die mit der E-ID verknüpft sind. Wer keine E-ID haben will, ist auch nicht dazu verpflichtet.
- Formulierung
- Wollen Sie das Bundesgesetz vom 27. September 2019 über elektronische Identifizierungsdienste (E-ID-Gesetz, BGEID) annehmen?
Vorlagen
Vorlage
321
341
- Leer
- 10
- Ungültig
- 7
- Stimmberechtigte
- 933
- Stimmbeteiligung
- 72.77%
- Ebene
- Bund
- Art
- Bundesbeschluss
Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Indonesien
- Ergebnis
- Klare Annahme des Bundesbeschluss
- Beschreibung
Die Schweiz hat dank einer Reihe von Abkommen Zugang zu ausländischen Märkten. Diese Abkommen erleichtern den Handel und die wirtschaftlichen Beziehungen. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Sicherstellung des Wohlstands in unserem Land. Vor Kurzem hat die Schweiz ein neues Abkommen mit Indonesien ausgehandelt. Indonesien ist mit einer Bevölkerung von 271 Millionen das viertgrösste Land der Welt und entwickelt sich rasch. Mit dem Abkommen sollen Zölle gesenkt und Handelsbarrieren beseitigt werden, um den Handel zwischen den beiden Ländern zu erleichtern.
Gegen dieses Abkommen wurde das Referendum ergriffen. Stein des Anstosses ist die vorgesehene Senkung der Zölle auf Palmöl. Nach Ansicht des Referendumskomitees sind die vorgesehenen Kontrollen und Sanktionen wirkungslos. Die indonesische Regierung sei kein verlässlicher Partner, und die Produktion von Palmöl schade dem indonesischen Ökosystem. Dieses billige Öl konkurrenziere zudem einheimische Kulturen wie Raps- und Sonnenblumenöl und Butter.
Bundesrat und Parlament sind hingegen der Ansicht, dass das Abkommen mit Indonesien, einschliesslich der Bestimmungen über das Palmöl, nicht nur der Wirtschaft beider Länder nützt, sondern auch einen wichtigen Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung leistet. Die Zölle auf indonesisches Palmöl werden nur dann gesenkt, wenn in der Produktion die Menschenrechte und strenge Umweltauflagen eingehalten werden. Dafür sind zwingend die entsprechenden Nachweise vorzulegen.
- Formulierung
- Wollen Sie den Bundesbeschluss vom20. Dezember 2019 über die Genehmigungdes Umfassenden Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischenden EFTA-Staaten und Indonesien annehmen?
Vorlagen
Vorlage
465
193
- Leer
- 14
- Ungültig
- 7
- Stimmberechtigte
- 933
- Stimmbeteiligung
- 72.77
- Ebene
- Bund
- Art
- Bundesbeschluss
Kantonale Wahlen
Grossratswahlen
Beschreibung
Zusammensetzung
Der Grosse Rat zählt 130 Abgeordnete und 130 Suppleanten. Diese 130 Sitze werden auf die Bezirke im Verhältnis zu ihrer Schweizer Bevölkerung verteilt (31.12.2019).
Aufteilung Zwischen den Bezirken
Bezirke | Anzahl Abgeordnete |
Goms | 2 |
Östlich Raron | 1 |
Brig | 11 |
Visp | 11 |
Westlich Raron | 3 |
Leuk | 5 |
Siders | 17 |
Hérens | 5 |
Sitten | 18 |
Gundis | 11 |
Martinach | 18 |
Entremont | 6 |
St-Maurice | 5 |
Monthey | 17 |
Wahlmodus
Die Wahl der 130 Abgeordneten und 130 Suppleanten erfolgt nach dem System des doppeltproportionalen Zuteilungsverfahrens. Der Kanton ist somit in sechs Wahlkreise (Brig, Visp, Siders, Sitten, Martinach, Monthey) unterteilt, wobei jeder Wahlkreis selbst in Unterwahlkreise (Bezirke und Halbbezirke) unterteilt ist. Bei der ersten Verteilung werden die Sitze den politischen Parteien entsprechend ihrer Stärke im Wahlkreis zugeteilt. Bei der zweiten Verteilung werden die Sitze, die die Parteien im Wahlkreis erhalten haben, dann auf die Unterwahlkreise (Bezirke) verteilt.
Neuerung
Hervorzuheben ist eine Neuerung: Seit diesem Jahr erfolgt die Wahl der Abgeordneten und Suppleanten in getrennten Wahlen. Konkret bedeutet dies, dass die Grossrats- und Suppleantenkandidaten auf zwei getrennten Wahlzetteln aufgeführt werden. Um es den Wählern zu erleichtern, werden die Stimmzettel und die entsprechenden Wahlumschläge für die Wahl der Abgeordneten und die Wahl der Suppleanten eine andere Farbe haben.
- Anzahl Stimmberechtigte
- 933
- Ebene
- Kanton
- Art
- Legislative
Name | |||
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suppleantenwahlen_2021_resultate.pdf (PDF, 1.79 MB) | Download | 1 | suppleantenwahlen_2021_resultate.pdf |
Staatsratswahlen
Beschreibung
Zusammensetzung
Der Staatsrat besteht aus fünf Mitgliedern.
Eines von ihnen wird aus den Wählern der Bezirke Goms, Brig, Visp, Raron, Leuk ernannt, eines aus den Wählern der Bezirke Siders, Sitten, Ering, Gundis und eines aus den Wählern der Bezirke Martinach, Entremont, Saint-Maurice und Monthey. Die zwei anderen werden aus sämtlichen Wählern des Kantons ernannt. Jedoch darf nicht mehr als ein Staatsrat aus den Wählerinnen und Wählern des selben Bezirkes ernannt werden.
Die Zugehörigkeit zum Stimmvolk eines Bezirkes bestimmt sich für alle kandidierenden Personen des ersten oder des zweiten Wahlgangs nach ihrem Wohnsitz am letzten Tag, der für die Listenhinterlegung des ersten Wahlgangs vorgesehen ist. Ein späterer Wohnsitzwechsel fällt nicht in Betracht.
Wahlmodus
Die Wahl des Staatsrates erfolgt nach dem Majorzsystem, mit absoluter Mehrheit im ersten Wahlgang (gewählt sind Kandidaten, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten) und relativer Mehrheit im zweiten Wahlgang (gewählt sind Kandidaten, die die meisten Stimmen erhalten).
Ein möglicher zweiter Wahlgang (Stimmzettel) ist für den Sonntag, 28. März 2021 vorgesehen.
Der Wahl des Staatsrates geht die obligatorische Einreichung von Kandidatenlisten voraus. Nur Personen auf diesen Listen sind zur Wahl zugelassen.
- Anzahl Stimmberechtigte
- 933
- Ebene
- Kanton
- Art
- Legislative
Name | |||
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staatsratswahlen_07032021.pdf (PDF, 63.24 kB) | Download | 0 | staatsratswahlen_07032021.pdf |
Zugehörige Objekte
Name | |||
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PublikationWAHLENGROSSRAT2021.pdf (PDF, 74.01 kB) | Download | 0 | PublikationWAHLENGROSSRAT2021.pdf |
Erlauterung_kantonale_Wahlen_2021.pdf (PDF, 499.01 kB) | Download | 1 | Erlauterung_kantonale_Wahlen_2021.pdf |
DE_volksabstimmung07032021.pdf (PDF, 2.25 MB) | Download | 2 | DE_volksabstimmung07032021.pdf |
resultate_eidgenossische_07032021.pdf (PDF, 169.59 kB) | Download | 3 | resultate_eidgenossische_07032021.pdf |
staatsratswahlen_07032021.pdf (PDF, 63.24 kB) | Download | 4 | staatsratswahlen_07032021.pdf |
suppleantenwahlen_2021_resultate.pdf (PDF, 1.79 MB) | Download | 5 | suppleantenwahlen_2021_resultate.pdf |
grossratswahlen_2021_resulate.pdf (PDF, 1.22 MB) | Download | 6 | grossratswahlen_2021_resulate.pdf |