Öffentliche Auflage - «Ufersanierung Feevispa» inkl. Ausnahmebewilligungsgesuch Gewässerraum gemäss Art. 41c der Gewässerschutzverordnung (GSchV)
Gleichzeitig wird im Einverständnis mit der kantonalen Dienststelle Naturgefahren, Sektion Seitengewässer, als Bestandteil des Auflageprojektes auch das Dossier «Gesuch um Ausnahmebewilligung für das Bauen im Gewässerraum», welches um die Erteilung einer Ausnahmebewilligung für Anlagen innerhalb des Gewässerraums der Feevispa auf dem Gebiet der Gemeinde Saas-Fee ersucht, gestützt auf Art. 14, Abs. 4, des kantonalen Gesetzes über die Naturgefahren und den Wasserbau vom 01.01.2023 (kWBG) und in Verbindung mit Art. 41c der Gewässerschutzverordnung vom 28. Oktober 1998 (GSchV), öffentlich aufgelegt.
Die Pläne und Unterlagen des Auflageprojektes sowie das Gesuch um eine Ausnahmebewilligung für das Bauen im Gewässerraum können während der dreissigtägigen Frist bei der Gemeindeverwaltung von Saas-Fee eingesehen werden.
Allfällige Einsprachen sind innert 30 Tagen seit Bekanntmachung im Amtsblatt schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Saas-Fee einzureichen.
Saas-Fee, 13. Januar 2023