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AHV-Zweigstelle: Gemeinde

AHV

Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) besteht aus einer Versicherung für pensionierte Personen sowie eine für Hinterlassene (Witten, Wittwer und Waisen)

Beiträge
Die AHV wird mit Beiträgen der Arbeitgeber und der versicherten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
sowie von Bund und Kantonen finanziert. Es ist wichtig, die AHV-Beiträge lückenlos zu zahlen. Fehlende Beitragsjahre führen zu einer Kürzung der Rente.

Altersrenten
Altersrenten erhalten Frauen ab 64 Jahren und Männer ab 65 Jahren. Die Minimalrente beträgt zur Zeit CHF 1'175.00 pro Monat, die Maximalrente CHF 2'350.00. Die Höhe der Rente hängt von den geleisteten Beiträgen ab.

Hinterlassenrenten
Neben den Altersrenten werden Zusatzrenten, Kinderrenten, Waisenrenten, Witwenrenten, Witwerrenten und Hilflosenentschädigungen ausgerichtet.

Ausgleichskassen
Die AHV-Beiträge werden durch die AHV-Ausgleichskassen eingezogen. Sie führen für jede versicherte Person ein individuelles Konto, wo alle Einkommen und die Zahl der Beitragsjahr eingetragen sind. Die Ausgleichskasse ist die Anlaufstelle für alle Auskünfte zur AHV. Detaillierte Informationen finden Sie auf der AHV-Website.

Zugehörige Objekte