Anmelden bei der Gemeinde
Ausländische Staatsangehörige müssen zur Anmeldung Ihren Pass (Angehörige von EU-/EFTA-Staaten: Identitätskarte), den Ausländerausweis (sofern vorhanden) sowie die Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung (sofern vorhanden) mitnehmen.
Für die Anmeldung ist eine Gebühr zu entrichten.
Bei Umzug innerhalb unserer Gemeinde müssen Sie Ihre neue Adresse ebenfalls persönlich unter Vorweisen des Niederlassungsausweises (Meldebestätigung/Schriftenempfangsschein) auf der Gemeindeverwaltung melden.
Zugehörige Objekte
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Name |
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